Schulgemeinschaftsausschuss SGA

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das Mitgestaltungsorgan der IFS Hammerschmidt. Er bringt Schulleitung, Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern/Erziehungsberechtigte zusammen, um wichtige Angelegenheiten des Schulalltags gemeinsam zu beraten und Entscheidungen zu treffen. Der SGA ist ein zentrales Mitbestimmungsorgan, das die Interessen aller Schulpartner vertritt. Durch die enge Zusammenarbeit von Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern entsteht ein Schulalltag, der fair, transparent und demokratisch gestaltet wird.

Für Anfragen, Vorschläge oder Themen, die im SGA behandelt werden sollen, können Sie uns schreiben:
E-Mail: sga@ifswien.at
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf dieser Seite, um Ihre Nachricht direkt an den SGA zu senden.

Wer gehört zum SGA?

Der SGA unserer Schule setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Schulleitung – Vorsitz und Organisation der Sitzungen
  • 3 Lehrer/innen-Vertreter/innen
  • 3 Schüler/innen-Vertreter/innen
  • 3 Elternvertreter/innen


Jedes Mitglied hat eine beschließende Stimme. Stimmübertragungen oder Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt.

Aufgaben des SGA

Der SGA hat laut Schulunterrichtsgesetz (§ 64 SchUG) weitreichende Mitwirkungs- und Entscheidungsbefugnisse, z. B.:

  • Beratung und Beschluss über die Hausordnung
  • Genehmigung von Schulveranstaltungen, mehrtägigen Ausflügen und schulbezogenen Events
  • Festlegung von (Eltern-)Sprechtagen und Prüfungsmodalitäten
  • Stellungnahmen zu Modellversuchen, Schulversuchen oder schulautonomen Regelungen
  • Mitwirkung bei Schulzeitregelungen, Schülerzahlen in Klassen und Ferienzeiten
  • Organisation von Schulgesundheitspflege und Schulbahnberatung
  • Kooperationen mit anderen Schulen oder außerschulischen Einrichtungen

Sitzungen und Beschlussfähigkeit

  • Es finden mindestens zwei Sitzungen pro Schuljahr statt, die erste innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung der Vertreter/innen.
  • Der Schulleiter muss den SGA einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt oder eine Beratung bzw. Entscheidung notwendig ist.
  • Der SGA ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
  • Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Schulleitung.

Mitglieder des SGA im Schuljahr 2025/26

Schulleitung

Prof. Dipl.-Päd. Ermin Šehić

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